Beglaubigte Übersetzungen und Dolmetschen


Das Honorar richtet sich nach den aktuell gültigen Bestimmungen des JVEG § 9 Absatz 3 (Dolmetschen) und § 11 (Übersetzungen).


Das Honorar variiert je nach Umfang, Fachgebiet und Dringlichkeit. 


Gerne lasse ich Ihnen ein unverbindliches Angebot zukommen.