Beglaubigte Übersetzungen und Dolmetschen
Das Honorar richtet sich nach den aktuell gültigen Bestimmungen des JVEG § 9 Absatz 3 (Dolmetschen) und § 11 (Übersetzungen).
Das Honorar variiert je nach Umfang, Fachgebiet und Dringlichkeit.
Gerne lasse ich Ihnen ein unverbindliches Angebot zukommen.