AGB
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Übersetzer gemäß den Empfehlungen des Bundesverbands der Dolmetscher und Übersetzer e. V. (BDÜ).
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.
2. Auftragserteilung und -ausführung
Alle Aufträge werden ordnungsgemäß nach den Grundsätzen der Berufs- und Ehrenordnung des Bundesverbands der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) ausgeführt.
Vor Erteilung des Auftrags erhält der Auftraggeber ein kostenfreies und unverbindliches Angebot per E-Mail, das vom Übersetzer auf Grundlage des zu übersetzenden Texts oder eines repräsentativen Ausschnitts des Dokuments sowie der vom Auftraggeber gelieferten Zusatz- und Hintergrundinformationen erstellt wird.
Das Angebot enthält folgende Angaben:
- Art der Übersetzung (mit oder ohne Beglaubigung)
- Ausgangs- und Zielsprache
- Preiskalkulation
- Zuschläge (Eilaufträge, Terminologie-Recherche, sonstige Zusatzleistungen)
- Format des zu übersetzenden Textes, spezielle Formatierungswünsche
- Lieferdatum
Die Bestätigung eines Angebots erfolgt schriftlich, in der Regel per E-Mail; es dürfen dabei keine Änderungen am Angebot vorgenommen werden. Erhält der Übersetzer keine Angebotsbestätigung, behält er sich vor, bis zum Erhalt dieser nicht mit seiner Dienstleistung zu beginnen.
Das Angebot bleibt vier (4) Wochen gültig.
Nimmt der Auftraggeber nach Erstellung des Angebots Änderungen am Auftrag vor, behält sich der Übersetzer das Recht vor, den Endpreis der Leistung und/oder das Lieferdatum zu ändern.
Die Übersetzung wird in einem der gängigen Formate (in der Regel Word und PDF) geliefert; bei Bedarf können in Zusammenarbeit mit einem externen Grafikdesign-Büro spezielle Formate bearbeitet bzw. erstellt werden. Die Lieferung kann per Post, per E-Mail, in gedruckter Form oder auf CD bzw. Datenstick erfolgen. Für die Bearbeitung durch das externe Grafikdesign-Büro und für bestimmte Übertragungsformen fallen gegebenenfalls zusätzliche Kosten an. Der Übersetzer hat den Auftraggeber hierüber im Voraus zu informieren.
Die Preiskalkulation gestaltet sich wie folgt:
Zur Preiskalkulation wird die Anzahl der Normzeilen, Wörter oder Seiten mittels MS Word ermittelt.
Eine Normzeile entspricht 55 Anschlägen mit Leerzeichen. Eine Normseite besteht aus 30 Normzeilen.
In der Regel wird der Abrechnung der übersetzte Text (Zieltext) zugrunde gelegt.
Ein Angebot kann aber auch auf dem zu übersetzenden Text (Ausgangstext) basieren, sofern dieser in einem zählbaren Format zur Verfügung steht.
Die Preiskalkulation kann auch nach Arbeitsstunden erfolgen.
Die Erbringung von Leistungen wie Korrekturlesen von Fremdübersetzungen (Lektorierung) wird stundenweise abgerechnet.
Auch die Vereinbarung eines Festpreises ist auf dieser Grundlage möglich.
3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt dem Übersetzer rechtzeitig alle Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, zur Verfügung (Verwendungszweck, Terminologie, Translation Memories, bereits bestehende Übersetzungen bzw. Vorversionen, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen usw.).
Weiter informiert der Auftraggeber den Übersetzer über die gewünschten Ausführungsformen der Übersetzung (Format, Layout usw.).
Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers. Sofern mit dem Auftraggeber vereinbart, erfolgt vor der Freigabe der Übersetzung durch den Übersetzer eine Endkontrolle mittels 4-Augen-Prinzip. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.
Ist die Übersetzung zum Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber dem Übersetzer rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug, sodass der Übersetzer eventuelle Fehler beseitigen bzw. durch das externe Grafikdesign-Büro beseitigen lassen kann.
4. Lieferfrist
Das vereinbarte Lieferdatum kann nur eingehalten werden, wenn der Auftraggeber dem Übersetzer innerhalb von zwei (2) Werktagen nach Erhalt des Angebots eine Bestätigung zukommen lässt und ihm alle notwendigen Dokumente und Informationen zur Bearbeitung des Auftrags zur Verfügung stellt. Wird diese Frist überschritten, steht es dem Übersetzer frei, das Lieferdatum zu verschieben.
5. Mitwirkung Dritter:
Der Übersetzer ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags (z. B. Endkontrolle mittels 4-Augen-Prinzip) fachkundige Dritte heranzuziehen. Fachkundige Dritte unterliegen der Schweigepflicht (siehe 10. Berufsgeheimnis und Datenschutz) und arbeiten auf eigenes Risiko und eigene Rechnung.
6. Mängel
Möglicherweise in der Übersetzung enthaltene Mängel muss der Auftraggeber dem Übersetzer schriftlich und unter genauer Angabe des Mangels anzeigen. Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Erfolgt dies nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt der Übersetzer die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, kann der Auftraggeber nach Anhörung des Auftragnehmers auf dessen Kosten die Mängel durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn nach zwei Nachbesserungsversuchen die Übersetzung weiterhin nachvollziehbare Mängel aufweist.
Ansprüche des Auftraggebers gegen den Übersetzer wegen Mängeln der Übersetzung müssen binnen einer Frist von fünf (5) Werktagen ab Lieferung der Übersetzung angezeigt werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Übersetzung als angenommen.
7. Haftung
Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
Für Schäden eines Verbrauchers, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit hervorgehen, haftet der Übersetzer im Rahmen seiner Berufs- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch verspätete Zustellung oder Verlust von Postsendungen, Computerausfälle, Übertragungsstörungen beim E-Mail-Verkehr oder durch Viren verursacht worden sind. Der Übersetzer trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen.
Der Übersetzer haftet nicht für inkohärente, missverständliche oder fehlerhafte Passagen im Ausgangstext.
8. Vergütung
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Rechnungen des Übersetzers sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von vierzehn 14 Tagen nach Rechnungsausstellung.
Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen (Reisekosten, Eilsendungen, Endkontrolle mittels 4-Augen-Prinzip usw.).
Die Gewährung prozentualer oder pauschaler Rabatte (pro Zeile, Seite oder Stunde) kann der Übersetzer frei festlegen. Der gewährte Rabatt gilt dabei nur für das Angebot, für das dieser festgelegt wurde und kann nicht automatisch auf Folgeaufträge angewandt werden.
Bei Übersetzungen, bei denen das Honorar 1.000 € netto übersteigt, kann der Übersetzer einen angemessenen Vorschuss verlangen. Die Höhe des Vorschusses wird vertraglich festgehalten. Die Bearbeitung des Auftrags beginnt erst mit Erhalt des Vorschusses.
Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet.
Bei Überweisungen aus dem Ausland werden dem Auftraggeber sämtliche eventuell anfallenden Gebühren nachträglich in Rechnung gestellt.
Bei Überschreiten von Zahlungsfristen kann der Übersetzer die Bearbeitung eines laufenden Auftrags bis zur vollständigen Zahlung aller ausstehenden Rechnungen unterbrechen; es werden Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Vorgaben fällig.
9. Rücktrittsrecht
Storniert der Auftraggeber einen Auftrag, nachdem der Übersetzer mit der Bearbeitung begonnen hat, wird die bereits erfüllte Übersetzungsleistung zu 100 % und die ausstehende Übersetzungsleistung zu 50 % berechnet.
10. Berufsgeheimnis und Datenschutz
Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm in Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat der Übersetzer dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend verpflichten.
Der Übersetzer kann nicht zur Verantwortung gezogen werden, wenn vertrauliche Informationen, besonders bei Übermittlung über das Internet, von Dritten abgefangen werden. Es obliegt dem Auftraggeber, mit dem Übersetzer geeignete Übertragungsmöglichkeiten für diese Fälle abzusprechen.
11. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht. Ausgenommen hiervon sind zuvor vereinbarte Teillieferungen.
Der Übersetzer behält sich ein möglicherweise entstandenes Urheberrecht vor. Folglich kann er verlangen, dass er in allen Veröffentlichungen der Übersetzung namentlich genannt wird.
Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an dem zu übersetzenden Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er den Übersetzer frei.
12. Anwendbares Recht
Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Übersetzers oder der Sitz seiner beruflichen Niederlassung.
Gerichtsstand ist der Erfüllungsort.
Die Vertragssprache ist Deutsch.
13. Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit dieser AGB wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
14. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Claudia Sophia Wolf
Öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin und Dolmetscherin für die englische und spanische Sprache
E-Mail: traducciones@claudia-sophia-wolf.de
Aufsichtsbehörde
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Salvatorstraße 2
80333 München, Deutschland
Berufsbezeichnung: Öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin und Dolmetscherin für die englische und spanische Sprache
Regelungen einsehbar unter: www.gesetze-bayern.de
Verliehen durch: Präsident des Landgerichts München I
Aufsichtsbehörde
Ministerio de Asuntos Exteriores,
Unión Europea y Cooperación
Sede Palacio de Santa Cruz
Plaza de la Provincia, 1
28071 Madrid, Spanien
Berufsbezeichnung: Traductora-Intérprete Jurada del alemán y español
(Öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin und Dolmetscherin für die spanische Sprache)
Regelungen einsehbar unter: www.exteriores.gob.es
Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen: www.eur-lex.europa.eu
Verliehen durch: Ministerio de Asuntos Exteriores, Unión Europea y Cooperación
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Quelle: www.e-recht24.de